AGB – adscale
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der adscale GmbH
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich; künftige Geltung
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform adscale.de (nachfolgend "Plattform" genannt) der adscale GmbH
(nachfolgend "adscale" genannt) und für das Vermarkten von Onlinewerbeplatzierungen zwischen Websitebetreibern (Publisher) und Werbekunden
(Advertiser) (nachfolgend insgesamt als "Nutzer" bezeichnet). Dabei gelten die Allgemeinen Bestimmungen (siehe Abschnitt A.) für alle Nutzer,
die Besonderen Bestimmungen für Website-Betreiber (Publisher) (siehe Abschnitt B.) und die Besonderen Bestimmungen für Werbekunden (Advertiser)
(siehe Abschnitt C.) nur für Publisher bzw. Advertiser.
1.2 adscale behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird adscale allen registrierten Nutzern vorher die Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen zuvor ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Nutzer einer Änderung, hat adscale das Recht, das Nutzungsverhältnis zu kündigen.
1.3 Anderslautende Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit, auch wenn adscale im Einzelfall nicht widerspricht. Von den auf der Plattform und den dort angebotenen Dialogen bzw. Eingabemöglichkeiten abweichende oder diese ergänzende Erklärungen eines Nutzers haben keine Gültigkeit, auch wenn adscale im Einzelfall nicht widerspricht. Wirksam vereinbarte Individualabreden bleiben in jedem Fall unberührt.
2. Vertragsschluss; Nutzerkonto
1.2 adscale behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird adscale allen registrierten Nutzern vorher die Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen zuvor ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Nutzer einer Änderung, hat adscale das Recht, das Nutzungsverhältnis zu kündigen.
1.3 Anderslautende Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit, auch wenn adscale im Einzelfall nicht widerspricht. Von den auf der Plattform und den dort angebotenen Dialogen bzw. Eingabemöglichkeiten abweichende oder diese ergänzende Erklärungen eines Nutzers haben keine Gültigkeit, auch wenn adscale im Einzelfall nicht widerspricht. Wirksam vereinbarte Individualabreden bleiben in jedem Fall unberührt.
2.1 Nutzungsberechtigt sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäftsfähig sind.
2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, seine Daten im Mitgliedskonto stets aktuell und richtig zu halten.
2.3 Der Nutzungsvertrag zwischen Nutzer und adscale über die Nutzung der Plattform kommt erst mit Bestätigung der Registrierung durch adscale zustande. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht für den Nutzer nicht, adscale kann die Registrierung ohne Nennung von Gründen ablehnen.
2.4 Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Bestätigungs-E-Mails, Änderungen der AGB oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im Postfach des Nutzers auf der Plattform oder im E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Nutzer bei der Registrierung angegebenen hat.
2.5 Nach Registrierung erhält jeder Nutzer auf der Plattform ein Nutzerkonto. Dieses umfasst die Angaben des Nutzers aus dem Registrierungsprozess sowie die für die Nutzung der Plattform und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben. Das Nutzerkonto ist weder übertragbar noch vererbbar.
3. Rechtsbeziehungen; Leistungen adscale; Auktionen; Volumenvereinbarungen
2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, seine Daten im Mitgliedskonto stets aktuell und richtig zu halten.
2.3 Der Nutzungsvertrag zwischen Nutzer und adscale über die Nutzung der Plattform kommt erst mit Bestätigung der Registrierung durch adscale zustande. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht für den Nutzer nicht, adscale kann die Registrierung ohne Nennung von Gründen ablehnen.
2.4 Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Bestätigungs-E-Mails, Änderungen der AGB oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im Postfach des Nutzers auf der Plattform oder im E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Nutzer bei der Registrierung angegebenen hat.
2.5 Nach Registrierung erhält jeder Nutzer auf der Plattform ein Nutzerkonto. Dieses umfasst die Angaben des Nutzers aus dem Registrierungsprozess sowie die für die Nutzung der Plattform und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben. Das Nutzerkonto ist weder übertragbar noch vererbbar.
3.1 adscale betreibt einen Echtzeit-Marktplatz für Online-Werbung, auf dem Websitebetreiber (Publisher) Angebote für die Schaltung von Werbung und
Werbekunden (Advertiser) Angebote für die Buchung von Werbung in die Datenbank von adscale einstellen können. adscale übernimmt auch die Platzierung
der Onlinewerbung und die Abwicklung der Werbeschaltung sowie das Adserving für die Nutzer.
Als "Angebot“ gilt jede von Publisher zur Teilnahme an adscale auf der Plattform angemeldete Internetseite. Als "Werbeplatz“ gilt jeder auf einer von Publisher angemeldeten Internetseite enthaltene und zur Vermittlung für Onlinewerbung stehende Seitenbereich. Publisher und Advertiser hinterlegen im System bestimmte Angaben zu ihren Werbeplätzen bzw. Buchungswünschen (seitens Publisher z.B.: Werbeflächeninformationen, Vorschlag zum Listen- bzw. Katalogpreis, Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP / CPC; seitens Advertiser z.B.: gewünschte Werbefläche bzw. Werbeflächenkategorie, Werbemittel, Schaltungszeitraum, Budget, Advertiser-Maximal-TKP / CPC).
adscale kalkuliert im Rahmen eines Echtzeit-Modells auf der Basis der von den Nutzern im Dienst hinterlegten Angaben für Werbeplätze bzw. Werbebuchungen sowie weiterer Parameter (z. B. aktuell verfügbares Angebot und Nachfrage, technische Kosten, Payment-Kosten, adscale Marge) automatisch laufend die Ein- und Verkaufspreise von adscale für bestimmte Werbeflächen im System.
Dabei ist adscale im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Vertragspartner von Publisher bzw. Advertiser. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen Advertiser und Publisher bestehen nicht und werden auch nicht von adscale vermittelt, adscale tritt für Publisher und / oder Advertiser nicht als Berater, Agentur, Treuhänder, Geschäftsbesorger oder dergleichen auf. Rechtlich handelt es sich bei den Verträgen zwischen adscale und Publishern sowie zwischen adscale und Advertisern um Verträge eigener Art, deren Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Soweit Begriffe wie z.B. Einkaufs- oder Verkaufspreise verwendet werden, dient dies nur der Veranschaulichung und meint keine Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts.
3.2 Die Werbevermarktung richtet sich entweder nach dem Auktionsverfahren oder nach festen Volumenvereinbarungen auf Basis von Ad-Impressions (AIs) oder Cost-per-Click (CPC):
3.2.1 Im Auktionsverfahren bestimmt der Advertiser für die Werbeschaltungen auf den von adscale vermittelten Angeboten neben weiteren Vorgaben für seine Kampagne z. B. sein maximales Tageswerbebudget (Tageslimit) oder andere vorgesehene Limits sowie entweder den Maximalpreis pro 1000 Impressions (TKP) oder den Maximalpreis pro Click (CPC) (jeweils das "Maximalgebot“).
Hat nur ein einziger Advertiser einen Schaltungswunsch für eine bestimmte Werbefläche eingegeben und deren Publisher die Kampagne freigeschalten, erhält er den Werbeplatz. Sind für eine Werbefläche Schaltungswünsche mehrerer Advertiser vorhanden, wird die Werbefläche grundsätzlich mit der Werbung des höchstbietenden Advertisers belegt. adscale behält sich allerdings vor, den Werbeplatz auch nach anderen Kriterien als dem gebotenen Preis zu vergeben, insbesondere nach dem Gesichtpunkt der Performance für den Publisher (z.B. click ratio).
Der Advertiser erhält den Werbeplatz solange wie dieser vom Publisher adscale zur Verfügung gestellt wird und bis ein höheres Gebot eines anderen Advertisers vorliegt oder sein Tageslimit bzw. ein anderes vorgesehenes Limit (z. B. ggf. Limits für andere Zeiträume oder das Kampagnenbudget) erreicht wird. Dann folgt unter den gleichen Bedingungen der nächsthöchstbietende Advertiser, usw. Dieses Verfahren gilt entsprechend bei der Anwendung anderer Vergabekriterien statt des gebotenen Preise, sobald ein anderer Advertiser diese Kriterien besser erfüllt.
3.2.2 Bei Volumenvereinbarungen gelten die jeweils zwischen dem Publisher bzw. dem Advertiser und adscale vereinbarten Festpreis-Konditionen (z. B. Impressions, Laufzeit, Format und Preis).
4. Allgemeine Pflichten der Nutzer
Als "Angebot“ gilt jede von Publisher zur Teilnahme an adscale auf der Plattform angemeldete Internetseite. Als "Werbeplatz“ gilt jeder auf einer von Publisher angemeldeten Internetseite enthaltene und zur Vermittlung für Onlinewerbung stehende Seitenbereich. Publisher und Advertiser hinterlegen im System bestimmte Angaben zu ihren Werbeplätzen bzw. Buchungswünschen (seitens Publisher z.B.: Werbeflächeninformationen, Vorschlag zum Listen- bzw. Katalogpreis, Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP / CPC; seitens Advertiser z.B.: gewünschte Werbefläche bzw. Werbeflächenkategorie, Werbemittel, Schaltungszeitraum, Budget, Advertiser-Maximal-TKP / CPC).
adscale kalkuliert im Rahmen eines Echtzeit-Modells auf der Basis der von den Nutzern im Dienst hinterlegten Angaben für Werbeplätze bzw. Werbebuchungen sowie weiterer Parameter (z. B. aktuell verfügbares Angebot und Nachfrage, technische Kosten, Payment-Kosten, adscale Marge) automatisch laufend die Ein- und Verkaufspreise von adscale für bestimmte Werbeflächen im System.
Dabei ist adscale im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Vertragspartner von Publisher bzw. Advertiser. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen Advertiser und Publisher bestehen nicht und werden auch nicht von adscale vermittelt, adscale tritt für Publisher und / oder Advertiser nicht als Berater, Agentur, Treuhänder, Geschäftsbesorger oder dergleichen auf. Rechtlich handelt es sich bei den Verträgen zwischen adscale und Publishern sowie zwischen adscale und Advertisern um Verträge eigener Art, deren Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Soweit Begriffe wie z.B. Einkaufs- oder Verkaufspreise verwendet werden, dient dies nur der Veranschaulichung und meint keine Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts.
3.2 Die Werbevermarktung richtet sich entweder nach dem Auktionsverfahren oder nach festen Volumenvereinbarungen auf Basis von Ad-Impressions (AIs) oder Cost-per-Click (CPC):
3.2.1 Im Auktionsverfahren bestimmt der Advertiser für die Werbeschaltungen auf den von adscale vermittelten Angeboten neben weiteren Vorgaben für seine Kampagne z. B. sein maximales Tageswerbebudget (Tageslimit) oder andere vorgesehene Limits sowie entweder den Maximalpreis pro 1000 Impressions (TKP) oder den Maximalpreis pro Click (CPC) (jeweils das "Maximalgebot“).
Hat nur ein einziger Advertiser einen Schaltungswunsch für eine bestimmte Werbefläche eingegeben und deren Publisher die Kampagne freigeschalten, erhält er den Werbeplatz. Sind für eine Werbefläche Schaltungswünsche mehrerer Advertiser vorhanden, wird die Werbefläche grundsätzlich mit der Werbung des höchstbietenden Advertisers belegt. adscale behält sich allerdings vor, den Werbeplatz auch nach anderen Kriterien als dem gebotenen Preis zu vergeben, insbesondere nach dem Gesichtpunkt der Performance für den Publisher (z.B. click ratio).
Der Advertiser erhält den Werbeplatz solange wie dieser vom Publisher adscale zur Verfügung gestellt wird und bis ein höheres Gebot eines anderen Advertisers vorliegt oder sein Tageslimit bzw. ein anderes vorgesehenes Limit (z. B. ggf. Limits für andere Zeiträume oder das Kampagnenbudget) erreicht wird. Dann folgt unter den gleichen Bedingungen der nächsthöchstbietende Advertiser, usw. Dieses Verfahren gilt entsprechend bei der Anwendung anderer Vergabekriterien statt des gebotenen Preise, sobald ein anderer Advertiser diese Kriterien besser erfüllt.
3.2.2 Bei Volumenvereinbarungen gelten die jeweils zwischen dem Publisher bzw. dem Advertiser und adscale vereinbarten Festpreis-Konditionen (z. B. Impressions, Laufzeit, Format und Preis).
4.1 Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass das Nutzerkonto nur von ihnen selbst genutzt wird und müssen zu diesem Zweck insbesondere Ihr Passwort geheim halten. Der
Inhaber eines Nutzerkontos ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über sein Mitgliedskonto ausgeübt werden, verantwortlich.
4.2 Nutzer haben bei der Teilnahme die technischen Anforderungen und Vorgaben von adscale für Werbeinhalte und Werbeplatzierung (nachfolgend "technische Vorgaben“) zu beachten.
4.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die adscale zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. adscale ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugangssperrungen) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität von Systemen von adscale oder Dritten zu sichern.
5. Verfügbarkeit von adscale
4.2 Nutzer haben bei der Teilnahme die technischen Anforderungen und Vorgaben von adscale für Werbeinhalte und Werbeplatzierung (nachfolgend "technische Vorgaben“) zu beachten.
4.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die adscale zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. adscale ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugangssperrungen) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität von Systemen von adscale oder Dritten zu sichern.
5.1 adscale gewährleistet eine Verfügbarkeit des Angebots von 97% bezogen auf das Jahr. Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis von Ist-Zeit
(IZ) zu Soll-Zeit (SZ): VF(%) =(IZ / SZ) *100. Ist-Zeit (IZ) ist der Zeitraum, in dem das System am Router-Ausgang des Rechenzentrums
tatsächlich verfügbar ist.
5.2 Nicht in die Sollzeit eingerechnet werden für die Wartung des Systems erforderliche Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von adscale nicht abwendbaren Ursachen, z. B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden.
5.3 adscale übernimmt keine Gewährleistung für die Leistung von AdServern Dritter, wenn der Advertiser das Werbemittel dort und nicht auf einem AdServer von adscale hinterlegt.
6. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten
5.2 Nicht in die Sollzeit eingerechnet werden für die Wartung des Systems erforderliche Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von adscale nicht abwendbaren Ursachen, z. B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden.
5.3 adscale übernimmt keine Gewährleistung für die Leistung von AdServern Dritter, wenn der Advertiser das Werbemittel dort und nicht auf einem AdServer von adscale hinterlegt.
6.1 Die Rechnungsstellung von adscale gegenüber den Nutzern erfolgt ausschließlich elektronisch. Beträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben oder
gesetzlich keine Umsatzsteuer anfällt, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 adscale hinterlegt die Rechnungen bzw. Abrechnungen jeweils im Nutzerkonto. Das der Abrechnung zugrundeliegende Reporting erfolgt ausschließlich in dem Statistikbereich des Nutzerkontos.
6.3 Kommt es im Rahmen der Zahlungsabwicklung zu einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift oder Fehlüberweisung, hat der Nutzer die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 10 zu ersetzen, es sei denn der Nutzer weist einen geringeren Schaden nach.
7. Beendigung des Nutzungsverhältnisses; Beendigung der Werbevertragsverhältnisse
6.2 adscale hinterlegt die Rechnungen bzw. Abrechnungen jeweils im Nutzerkonto. Das der Abrechnung zugrundeliegende Reporting erfolgt ausschließlich in dem Statistikbereich des Nutzerkontos.
6.3 Kommt es im Rahmen der Zahlungsabwicklung zu einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift oder Fehlüberweisung, hat der Nutzer die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 10 zu ersetzen, es sei denn der Nutzer weist einen geringeren Schaden nach.
7.1 Jeder Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit adscale jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung seines Nutzerkontos oder durch
Kündigung in Schriftform zu beenden. adscale kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beenden.
7.2 adscale kann ein Nutzungsverhältnis fristlos kündigen, wenn
7.4 Bereits vermittelte und durchgeführte Werbeplatzierungen bleiben von einer Beendigung eines Nutzungsverhältnisses unberührt. Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist zugleich die Beendigung aller laufenden Werbevertragsbeziehungen. Volumen-Werbevertragsbeziehungen enden bei ordentlichen Kündigungen erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist dann noch nicht vollständig ausgeliefert, verlängern sie sich bis unbeschadet Ziff. 7.3 bis zur vollständigen Auslieferung. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber adscale bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.
8. Haftung von adscale
7.2 adscale kann ein Nutzungsverhältnis fristlos kündigen, wenn
- der Advertiser mit der Bezahlung einer von ihm bei adscale in Anspruch genommenen Werbeleistungen in Verzug gerät oder
- gegen den Nutzer ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eingeleitet oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, es sei denn der Nutzer leistet angemessen Sicherheit oder
- der Nutzer gegen seine Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag verstößt und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass adscale ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Die Schwere des Verstoßes kann sich auch daraus ergeben, dass der Nutzer wegen eines vergleichbaren Verstoßes bereits mehrfach abgemahnt wurde.
7.4 Bereits vermittelte und durchgeführte Werbeplatzierungen bleiben von einer Beendigung eines Nutzungsverhältnisses unberührt. Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist zugleich die Beendigung aller laufenden Werbevertragsbeziehungen. Volumen-Werbevertragsbeziehungen enden bei ordentlichen Kündigungen erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist dann noch nicht vollständig ausgeliefert, verlängern sie sich bis unbeschadet Ziff. 7.3 bis zur vollständigen Auslieferung. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber adscale bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.
8.1 adscale haftet für Schäden des Nutzers, die adscale, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
8.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet adscale für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 8.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet adscale unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von adscale übernommenen Garantie oder auf einem leicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
8.3 Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von adscale oder des in Ziffer 8.1 genannten Personenkreises beruhen.
8.4 In anderen als den in Ziffer 8.1 bis 8.3 genannten Fällen ist die Haftung von adscale – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen adscale verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
8.5 Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 8.1 und 8.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.
9. Verantwortlichkeit für Inhalte; Haftungsfreistellung durch Nutzer
8.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet adscale für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 8.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet adscale unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von adscale übernommenen Garantie oder auf einem leicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
8.3 Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von adscale oder des in Ziffer 8.1 genannten Personenkreises beruhen.
8.4 In anderen als den in Ziffer 8.1 bis 8.3 genannten Fällen ist die Haftung von adscale – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen adscale verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
8.5 Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 8.1 und 8.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.
9.1 adscale stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung von Onlinewerbung zur Verfügung und ist nicht für Werbeinhalte der teilnehmenden
Advertiser oder Inhalte der Publisher im Umfeld der Werbeplätze, insbesondere nicht für die zur Teilnahme an adscale gemeldeten Internetseiten, verantwortlich.
9.2 adscale überprüft die in 9.1 genannten Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.
9.3 Der Nutzer wird adscale, mit adscale verbundene Unternehmen sowie die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von adscale und / oder mit adscale verbundenen Unternehmen in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche gleich welcher Art auf erstes Anfordern freistellen und schadlos halten, die von Dritten aufgrund von oder im Zusammenhang mit Inhalten und / oder Angaben, die der Nutzer speichert, veröffentlicht und / oder übermittelt oder die aufgrund der Nutzung oder aufgrund von Verletzungen dieser AGB oder von Rechten Dritten durch den Nutzer erhoben werden. Dies schließt jeweils auch angemessene Anwalts- und Gerichtskosten ein und gilt insbesondere für Inhalte in den vermarkteten Werbeformen und Inhalte auf den vermarkteten Angeboten.
10. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Schriftform
9.2 adscale überprüft die in 9.1 genannten Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.
9.3 Der Nutzer wird adscale, mit adscale verbundene Unternehmen sowie die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von adscale und / oder mit adscale verbundenen Unternehmen in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche gleich welcher Art auf erstes Anfordern freistellen und schadlos halten, die von Dritten aufgrund von oder im Zusammenhang mit Inhalten und / oder Angaben, die der Nutzer speichert, veröffentlicht und / oder übermittelt oder die aufgrund der Nutzung oder aufgrund von Verletzungen dieser AGB oder von Rechten Dritten durch den Nutzer erhoben werden. Dies schließt jeweils auch angemessene Anwalts- und Gerichtskosten ein und gilt insbesondere für Inhalte in den vermarkteten Werbeformen und Inhalte auf den vermarkteten Angeboten.
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
10.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
10.5 Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
10.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
10.5 Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB
B. Besondere Bestimmungen für Website-Betreiber (Publisher)
11. Rechtliche Stellung
Der Publisher bietet adscale durch das Anmelden von Internetseiten auf der Plattform den auf der Plattform bestimmten Werbeplatzes an. adscale kann dieses Angebot durch
entsprechende Bestätigung oder die Schaltung von Werbung auf dem Werbeplatz annehmen, soweit Publisher bestimmte Werbungen von Advertisern und die hierfür von adscale
kalkulierten und dem Publisher zur Bestätigung angezeigten Konditionen (z. B. den Publisher-Minimumpreis/ Netto-TKP) für seine Werbefläche freigeschalten hat.
Verbindliche Preise sind im Verhältnis zwischen Publisher und adscale nur der vom Publisher bestätigte Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP / CPC bzw. die in einer Volumenvereinbarung vereinbarten Preise (vgl. Ziff. 14.3 bzw. 14.4 und 16). Andere Angaben (wie z. B. der Vorschlag des Publishers für den Listenpreis für die Werbefläche) die der Publisher hinterlegt, oder die ihm im System angezeigt werden, sind nicht verbindlich, sondern dienen z.B. nur der Auswahl von Werbeschaltungen, die dem Publisher bzw. dem Advertiser von adscale vorgeschlagen werden.
Mit Schaltung der jeweiligen Werbung erwirbt adscale den Werbeplatz zu den über den Marktplatz vereinbarten und sich aus diesen AGB ergebenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
12. Keine Gewähr für Werbeinhalte durch adscale
Verbindliche Preise sind im Verhältnis zwischen Publisher und adscale nur der vom Publisher bestätigte Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP / CPC bzw. die in einer Volumenvereinbarung vereinbarten Preise (vgl. Ziff. 14.3 bzw. 14.4 und 16). Andere Angaben (wie z. B. der Vorschlag des Publishers für den Listenpreis für die Werbefläche) die der Publisher hinterlegt, oder die ihm im System angezeigt werden, sind nicht verbindlich, sondern dienen z.B. nur der Auswahl von Werbeschaltungen, die dem Publisher bzw. dem Advertiser von adscale vorgeschlagen werden.
Mit Schaltung der jeweiligen Werbung erwirbt adscale den Werbeplatz zu den über den Marktplatz vereinbarten und sich aus diesen AGB ergebenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
adscale übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit oder die werblichen Inhalte, der von dem Advertiser gelieferten Werbemittel, die mit der teilnehmenden
Internetseite des Publisher verknüpft werden. adscale übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die angezeigten Werbelinks in thematischen oder sonstigen
Zusammenhang mit der teilnehmenden Internetseite des Publisher stehen.
13. Verantwortlichkeit des Publisher; Unterstützung von Tracking / Targeting
13.1 Der Publisher ist für den Inhalt sowie für die Verfügbarkeit seiner Website verantwortlich und hat seine Internetseiten regelmäßig zu
überprüfen. Er garantiert eine Verfügbarkeit seiner teilnehmenden Internetseiten entsprechend Ziffer 5 dieser AGB.
13.2 Der Publisher hat sicherzustellen, dass der von ihm angebotene Werbeplatz den technischen Anforderungen von adscale entspricht und adscale damit in der Lage ist, den angemeldeten Werbeplatz mit Werbung zu belegen und die für die Abwicklung und Abrechnung des Werbeverhältnisses erforderlichen Zugriffszahlen (sog. "Tracking“) zu erheben. Dies gilt entsprechend für evtl. Targeting-Technologien von adscale bzw. Advertisern. Über diese technischen Anforderungen wird adscale informieren, z. B. bei der Beschreibung der jeweiligen Kampagne.
14. Freischaltung der Werbung durch Publisher; Werbeschaltpflicht; Ausnahmen
13.2 Der Publisher hat sicherzustellen, dass der von ihm angebotene Werbeplatz den technischen Anforderungen von adscale entspricht und adscale damit in der Lage ist, den angemeldeten Werbeplatz mit Werbung zu belegen und die für die Abwicklung und Abrechnung des Werbeverhältnisses erforderlichen Zugriffszahlen (sog. "Tracking“) zu erheben. Dies gilt entsprechend für evtl. Targeting-Technologien von adscale bzw. Advertisern. Über diese technischen Anforderungen wird adscale informieren, z. B. bei der Beschreibung der jeweiligen Kampagne.
14.1 adscale wird nur Werbung von Advertisern auf einem Werbeplatz eines Publisher schalten, die dieser für diesen Werbeplatz freigegeben hat. Soweit keine Anfragen
für den von Publisher gemeldeten Werbeplatz existieren kann adscale den vakanten Werbeplatz unentgeltlich mit Eigenwerbung belegen, es sei denn Publisher widerspricht dem in
Schriftform.
14.2 Publisher ist zur Veröffentlichung der von ihm freigegebenen Werbung ggf. einschließlich eines adscale-Logos auf dem von ihm zur Teilnahme an adscale gemeldeten Werbeplatz zu den von adscale vorgegebenen Konditionen verpflichtet, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
14.3 Im Auktionsverfahren ist Publisher zur Platzierung der von adscale angebotenen Werbung nur verpflichtet, wenn adscale mindestens den ggf. für den betreffenden Werbeplatz vom Publisher hinterlegten Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP/CPC anbietet.
14.4 Sofern Publisher einer festen Volumenvereinbarung zustimmt, verpflichtet sich dieser zur Bereitstellung der entsprechenden Ad-Impressions auf den vereinbarten Werbeplätzen/Formaten. Sollte das Volumen in dem vereinbarten Zeitraum nicht vollständig ausgeliefert werden können, so verlängert sich der Zeitraum, bis die Auslieferung vollständig erfolgt ist.
14.5 Publisher darf den von adscale bereitgestellten HTML-Code ausschließlich unter der von ihm angegebenen URL und in dem von ihm benannten und beschriebenen Umfeld verwenden. Für die missbräuchliche Verwendung des HTML-Codes (i) auf nicht dafür vorgesehenen Websites oder (ii) in einem anderen, als dem definierten Werbeumfeld erhält Publisher keine Vergütung. Darüber hinaus bleiben Schadensersatzansprüche von adscale gegen den Publisher unberührt.
14.6 Publisher ist es nicht gestattet, den über adscale zur Verfügung gestellten HTML-Code zu bearbeiten oder zu verändern sowie Tracking Tags, die in den Codes integriert sind, zu entfernen oder in irgendeiner Form zu modifizieren.
15. Garantie der Verfügungsberechtigung; Tests und Optimierung
14.2 Publisher ist zur Veröffentlichung der von ihm freigegebenen Werbung ggf. einschließlich eines adscale-Logos auf dem von ihm zur Teilnahme an adscale gemeldeten Werbeplatz zu den von adscale vorgegebenen Konditionen verpflichtet, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
14.3 Im Auktionsverfahren ist Publisher zur Platzierung der von adscale angebotenen Werbung nur verpflichtet, wenn adscale mindestens den ggf. für den betreffenden Werbeplatz vom Publisher hinterlegten Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP/CPC anbietet.
14.4 Sofern Publisher einer festen Volumenvereinbarung zustimmt, verpflichtet sich dieser zur Bereitstellung der entsprechenden Ad-Impressions auf den vereinbarten Werbeplätzen/Formaten. Sollte das Volumen in dem vereinbarten Zeitraum nicht vollständig ausgeliefert werden können, so verlängert sich der Zeitraum, bis die Auslieferung vollständig erfolgt ist.
14.5 Publisher darf den von adscale bereitgestellten HTML-Code ausschließlich unter der von ihm angegebenen URL und in dem von ihm benannten und beschriebenen Umfeld verwenden. Für die missbräuchliche Verwendung des HTML-Codes (i) auf nicht dafür vorgesehenen Websites oder (ii) in einem anderen, als dem definierten Werbeumfeld erhält Publisher keine Vergütung. Darüber hinaus bleiben Schadensersatzansprüche von adscale gegen den Publisher unberührt.
14.6 Publisher ist es nicht gestattet, den über adscale zur Verfügung gestellten HTML-Code zu bearbeiten oder zu verändern sowie Tracking Tags, die in den Codes integriert sind, zu entfernen oder in irgendeiner Form zu modifizieren.
15.1 Publisher garantiert, dass er zur Vermarktung der von ihm auf der Plattform angemeldeten Werbeplätze berechtigt ist und über die Werbeplätze frei verfügen
kann.
15.2 Zur Überprüfung und Optimierung der Performance und der Erträge darf adscale die hierfür erforderliche, angemessene Anzahl von Ad-Impressions auf den angemeldeten Werbeplätzen unentgeltlich ausschließlich für diese Zwecke nutzen.
16. Vergütung von Publisher
15.2 Zur Überprüfung und Optimierung der Performance und der Erträge darf adscale die hierfür erforderliche, angemessene Anzahl von Ad-Impressions auf den angemeldeten Werbeplätzen unentgeltlich ausschließlich für diese Zwecke nutzen.
16.1 Publisher erhält die jeweils vereinbarte (vgl. Ziff. 3 und Ziff. 11) Werbevergütung. Im Auktionsverfahren beträgt diese für jede Werbeschaltung
mindestens den jeweils gültigen Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP / CPC. Falls sich Advertiser für einen Werbeplatz des Publishers überbieten, können sich
abhängig von den im System kalkulierten Preisen (vgl. Ziff. 3.1) höhere Vergütungen für den Publisher ergeben, die ihm zeitnah im Reporting für seine
Werbeplätze angezeigt werden.
16.2 Der Vergütungsanspruch des Publishers gegen adscale für eine Werbeschaltung entsteht erst, wenn adscale diese Werbeschaltung an einen Advertiser veräußert hat und dieser Advertiser gegenüber adscale vollständig bezahlt hat.
16.3 Das jeweils zum Ende eines Kalendermonats vorhandene Werbevergütungsguthaben von Publisher wird jeweils 40 Tage nach Monatsende an die im Nutzerkonto hinterlegte Bankverbindung des Publisher ausgezahlt. Wenn das Werbevergütungsguthaben den Betrag von 100 Euro nicht erreicht, ist adscale berechtigt es nicht sogleich auszuzahlen, sondern auf den nächsten Abrechnungstermin vorzutragen. Beträgt ein auszuzahlendes Werbevergütungsguthaben weniger als 20 Euro, kann adscale eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro abziehen, soweit der Publisher keine geringeren Kosten nachweist.
16.4 adscale überweist die an Publisher auszukehrenden Beträge ausschließlich auf die im Nutzerkonto hinterlegte Bankverbindung.
16.2 Der Vergütungsanspruch des Publishers gegen adscale für eine Werbeschaltung entsteht erst, wenn adscale diese Werbeschaltung an einen Advertiser veräußert hat und dieser Advertiser gegenüber adscale vollständig bezahlt hat.
16.3 Das jeweils zum Ende eines Kalendermonats vorhandene Werbevergütungsguthaben von Publisher wird jeweils 40 Tage nach Monatsende an die im Nutzerkonto hinterlegte Bankverbindung des Publisher ausgezahlt. Wenn das Werbevergütungsguthaben den Betrag von 100 Euro nicht erreicht, ist adscale berechtigt es nicht sogleich auszuzahlen, sondern auf den nächsten Abrechnungstermin vorzutragen. Beträgt ein auszuzahlendes Werbevergütungsguthaben weniger als 20 Euro, kann adscale eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro abziehen, soweit der Publisher keine geringeren Kosten nachweist.
16.4 adscale überweist die an Publisher auszukehrenden Beträge ausschließlich auf die im Nutzerkonto hinterlegte Bankverbindung.
17. Unzulässige Praktiken; Verbotenes Werbeumfeld
17.1 Publisher ist es untersagt, selbst oder durch Dritte
17.2 Publisher darf Werbeplätze bei adscale nicht anmelden, wenn die teilnehmende Internetseite
unmittelbar enthält oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweist.
Des Weiteren sind folgende Umfelder unzulässig:
17.3 Websites, auf denen Werbeplätze zur Verfügung gestellt werden, müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere die nach den TMG erforderlichen Angaben (sog. Impressum) enthalten. Gleiches gilt für die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel.
17.4 Websites, auf denen Werbemittel platziert werden sowie die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel dürfen ferner nicht den Ruf oder die Wertschätzung der Marke oder den Geschäftsbetrieb des Werbekunden beeinträchtigen.
17.5 Publisher hat sicherzustellen, dass nach Klicken der Werbemittel die URL des Werbekunden in der Adresszeile sichtbar ist. Das Framing der Ziel-Sites innerhalb Partner-Websites ist unzulässig.
17.6 Verstößt Publisher schuldhaft gegen das Verbot unzulässiger Praktiken (Ziffern 17.1 bis 17.5), entfällt der entsprechende Werbevergütungsanspruch gemäß Ziffer 16 des Publishers ersatzlos, es sei denn der Publisher weist einen geringeren Schaden nach. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen das Verbot unzulässiger Praktiken (Ziffern 17.1 bis 17.5) durch Publisher hat adscale das Recht, die entsprechende Werbevergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten, es sei denn Publisher leistet Sicherheit in gleicher Höhe. Zudem verpflichtet sich Publisher innerhalb von max. 24 Stunden zum Entfernen der Werbemittel, nämlich dem Ausbau der HTML-Codes aus seiner Website, sofern er wegen seines schuldhaften Verhaltens von adscale dazu aufgefordert wird.
17.7 Ziffer 17.6 findet auch bei Umgehung der unzulässigen Praktiken entsprechend Anwendung.
- direkt oder indirekt Anfragen auf eine von adscale übermittelte Werbung, einen Link oder
- Seitenaufrufe zu erzeugen, insbesondere durch wiederholtes manuelles Anklicken oder durch Gebrauch von automatischen Programmabläufen (z. B. "Robots", "forced clicks", etc.), oder
- die von adscale übermittelten Informationen zu filtern und/oder zu verändern oder
- die von adscale übermittelten Informationen zu minimieren oder anders die vollständige Wiedergabe der Werbeanzeigen einzuschränken oder zu behindern.
17.2 Publisher darf Werbeplätze bei adscale nicht anmelden, wenn die teilnehmende Internetseite
- gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, erotische, pornografische, volksverhetzende oder menschenverachtende Inhalte oder
- Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- oder sonst rechtswidrige Inhalte
unmittelbar enthält oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweist.
Des Weiteren sind folgende Umfelder unzulässig:
- PaidMailer, d. h. Werbemailer, die die Empfänger bezahlen
- Bannerfarmen, d. h. Seiten, die nahezu ausschließlich aus einer Ansammlung von Werbebannern bestehen;
- IP-Traffic, d. h. automatisch erzeugte Seitenaufrufe;
- Dialer, Ad- oder Spyware
- Software-Tauschbörsen
17.3 Websites, auf denen Werbeplätze zur Verfügung gestellt werden, müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere die nach den TMG erforderlichen Angaben (sog. Impressum) enthalten. Gleiches gilt für die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel.
17.4 Websites, auf denen Werbemittel platziert werden sowie die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel dürfen ferner nicht den Ruf oder die Wertschätzung der Marke oder den Geschäftsbetrieb des Werbekunden beeinträchtigen.
17.5 Publisher hat sicherzustellen, dass nach Klicken der Werbemittel die URL des Werbekunden in der Adresszeile sichtbar ist. Das Framing der Ziel-Sites innerhalb Partner-Websites ist unzulässig.
17.6 Verstößt Publisher schuldhaft gegen das Verbot unzulässiger Praktiken (Ziffern 17.1 bis 17.5), entfällt der entsprechende Werbevergütungsanspruch gemäß Ziffer 16 des Publishers ersatzlos, es sei denn der Publisher weist einen geringeren Schaden nach. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen das Verbot unzulässiger Praktiken (Ziffern 17.1 bis 17.5) durch Publisher hat adscale das Recht, die entsprechende Werbevergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten, es sei denn Publisher leistet Sicherheit in gleicher Höhe. Zudem verpflichtet sich Publisher innerhalb von max. 24 Stunden zum Entfernen der Werbemittel, nämlich dem Ausbau der HTML-Codes aus seiner Website, sofern er wegen seines schuldhaften Verhaltens von adscale dazu aufgefordert wird.
17.7 Ziffer 17.6 findet auch bei Umgehung der unzulässigen Praktiken entsprechend Anwendung.
C. Besondere Bestimmungen für Werbekunden (Advertiser)
18. Rechtliche Stellung; keine Zusicherungen
Der Advertiser und adscale vereinbaren durch das das Eingeben der Werbung auf der Plattform und die Hinterlegung der vorgesehenen Angaben, z. B. der Maximalgebote und Limits sowie
der Festlegung der Werbeflächen bzw. Werbeflächenkategorien (vgl. Ziff. 3) im System die Veröffentlichung dieser Werbeinhalte durch adscale auf bestimmten
Werbeflächen, die adscale auf der Plattform von Publishern zu Vermarktung angeboten werden und soweit diese Werbeflächen für den Werbeinhalt des Advertisers vom
jeweiligen Publisher freigegebenen wurden. Als Gegenleistung erhält adscale die zwischen adscale und dem Advertiser vereinbarte Vergütung, deren Höhe sich unter
Berücksichtigung der vom Advertiser über die Plattform vorgegebenen Parameter aus dem Auktionsverfahren bzw. einer festen Volumenvereinbarung ergibt. Die Werbeschaltungspflicht
von adscale endet durch Zeitauflauf mit Ende des vereinbarten Kampagnenzeitraums, ggf. schon vorher, sobald das festgelegte Budget verbraucht ist.
Über ausdrücklich getroffene Festlegungen hinaus macht adscale gegenüber Advertisern keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die angebotenen Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber in welcher Höhe ein Publisher für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird. Der Advertiser entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeflächen er die Werbung bucht.
19. Verantwortlichkeit des Advertiser; Rechtegarantie
Über ausdrücklich getroffene Festlegungen hinaus macht adscale gegenüber Advertisern keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die angebotenen Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber in welcher Höhe ein Publisher für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird. Der Advertiser entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeflächen er die Werbung bucht.
19.1 Advertiser ist für seine von ihm bei adscale bzw. auf den von adscale vermittelten Werbeplätzen verwendeten Werbungen technisch und inhaltlich
vollumfänglich verantwortlich.
19.2Durch das Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Werbung auf die Plattform garantiert Advertiser, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltendes Recht im Verbreitungsgebiet der Plattform, insbesondere Deutschland und die Europäischen Gemeinschaften, verstoßen, und dass er im zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Umfang über sämtliche Rechte an der Werbung, insbesondere Leistungsschutz-, Marken-, Urheber- und / oder Persönlichkeitsrechte, frei verfügen kann und dem entgegenstehende Rechte Dritter nicht bestehen.
20. Unzulässige Werbeinhalte
19.2Durch das Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Werbung auf die Plattform garantiert Advertiser, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltendes Recht im Verbreitungsgebiet der Plattform, insbesondere Deutschland und die Europäischen Gemeinschaften, verstoßen, und dass er im zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Umfang über sämtliche Rechte an der Werbung, insbesondere Leistungsschutz-, Marken-, Urheber- und / oder Persönlichkeitsrechte, frei verfügen kann und dem entgegenstehende Rechte Dritter nicht bestehen.
Advertiser darf bei adscale keine Werbung hochladen, verlinken oder eingeben, die
21. Rechteübertragung
- nicht eindeutig den werblichen Charakter erkennen lässt (z. B. durch Kennzeichnung als "Anzeige“ oder "Werbung“) oder
- gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, pornografische, volksverhetzende, menschenverachtende Inhalte oder
- Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- oder sonst rechtswidrige Inhalte
Advertiser räumt mit dem Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Werbung auf der Plattform adscale und dem Publisher für die Zeit der vereinbarten Werbeschaltung das
nichtausschließliche und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem Werbeinhalt ein.
22. Vergütungspflicht; Fälligkeit
22.1 Advertiser hat die für die von ihm in Anspruch genommene Werbeleistung anfallende Werbevergütung an adscale zu bezahlen. Diese ergibt sich je nach vereinbartem
Buchungsmodell (vgl. Ziff. 3.2) entweder direkt aus der getroffenen Volumenvereinbarung oder wie folgt nach dem Auktionsmodell:
Der Advertiser kann die weitere Schaltung seiner Werbung durch eine Änderung der von ihm hinterlegten Parameter (z. B. belegte Werbeplätze, Maximalgebote) ändern, um seine Kampagne zu optimieren. 22.2 Die Werbevergütung für Auktionsangebote gemäß Ziffer 3.2.1 wird dem Advertiser bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig:
22.3 Die Werbevergütung für Volumenvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2.2 werden sofort mit Schaltung in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.
22.4 adscale darf die von Advertiser zu entrichtenden Entgelte von dem im Nutzerkonto hinterlegten Konto einziehen oder der im Nutzerkonto hinterlegten Kreditkartenverbindung belasten.
22.5 Um die ordnungsgemäße Bezahlung sicherzustellen, behält sich adscale das Recht einer Bonitätsprüfung des Advertisers vor.
23. Agenturbuchungen; Schieberecht
- Hat nur ein einziger Advertiser einen Schaltungswunsch für eine bestimmte Werbefläche eingegeben, erhält er den Werbeplatz zum im System für diesen Werbeplatz ausgewiesenen Listenpreis plus EUR 0,01, wenn sein Maximalgebot den Listenpreis plus EUR 0,01 erreicht oder übersteigt.
- Sind für eine Werbefläche Schaltungswünsche mehrerer Advertiser vorhanden, deren Maximalgebot jeweils den Listenpreis plus EUR 0,01 erreicht oder übersteigt, wird demjenigen von ihnen, der den Werbeplatz erhält (vgl. Ziff. 3.2.1) für die Werbeschaltung der Maximalpreis des nächsten, von ihm überbotenen Advertisers plus EUR 0,01 berechnet.
- Liegt das Maximalgebot eines Advertisers unter dem Listenpreis, so erhält er den Werbeplatz dann gleichwohl und zu seinem Maximalgebot, wenn adscale im System einen unter dem Listenpreis liegenden Preis dieses Werbeplatzes für den Advertiser und seine Werbung kalkuliert (z. B. weil der Publisher dieses Werbeplatzes für diese Werbung seinen Publisher-Minimumpreis / Netto-TKP/CPC reduziert).
Der Advertiser kann die weitere Schaltung seiner Werbung durch eine Änderung der von ihm hinterlegten Parameter (z. B. belegte Werbeplätze, Maximalgebote) ändern, um seine Kampagne zu optimieren. 22.2 Die Werbevergütung für Auktionsangebote gemäß Ziffer 3.2.1 wird dem Advertiser bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig:
- noch nicht abgerechnete Vergütungen betragen mindestens 50 EUR oder
- das Ende eines Kalendermonats.
22.3 Die Werbevergütung für Volumenvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2.2 werden sofort mit Schaltung in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.
22.4 adscale darf die von Advertiser zu entrichtenden Entgelte von dem im Nutzerkonto hinterlegten Konto einziehen oder der im Nutzerkonto hinterlegten Kreditkartenverbindung belasten.
22.5 Um die ordnungsgemäße Bezahlung sicherzustellen, behält sich adscale das Recht einer Bonitätsprüfung des Advertisers vor.
23.1 Soweit vereinbart, wird bei Agenturbuchungen für nachgewiesene Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur eine AE-Provision in der vereinbarten Höhe
gewährt.
23.2 Sind Schaltzeiträume vereinbart, so hat adscale ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum auf den gebuchten Werbeplätzen der jeweiligen Publisher nicht erbracht wurde. Die Dauer des Schieberechts entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d. h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann adscale in diesen Fällen die Leistung auch noch während der dem Schaltungszeitraum folgenden 14 Tage erbringen.
Stand: 01.04.2009
23.2 Sind Schaltzeiträume vereinbart, so hat adscale ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum auf den gebuchten Werbeplätzen der jeweiligen Publisher nicht erbracht wurde. Die Dauer des Schieberechts entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d. h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann adscale in diesen Fällen die Leistung auch noch während der dem Schaltungszeitraum folgenden 14 Tage erbringen.
